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 Leistungen zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können ab dem 6. Lebensmonat wahrgenommen werden. Zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat besteht nun ein neuer Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt. Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben weiterhin Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Im Rahmen der neu eingeführten Früherkennungsuntersuchungen soll die Zahnärztin / Zahnarzt die Betreuungsperson über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären. Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung wird für Kinder zwischen 6. und 34. Lebensmonat Kassenleistung.

Achte zahnärztliche Querschnittsuntersuchung

Seit Beginn der Querschnittsuntersuchungen 2003/04 hat sich die Mundgesundheit hessischer Kindergartenkinder verbessert. In den letzten 13 Jahren ist der Anteil der Kinder mit naturgesunden Zähnen in der Gruppe der Fünfjährigen von 58 % auf 69 % angestiegen. Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema.